Input 20-18: Urbanität findet nicht mehr statt – Schadensbegrenzung in zwei Akten

Das hat es noch nie gegeben: Seit dem 16. März 2020 sind alle Geschäfte mit Publikumsverkehr geschlossen. Ein Grossteil hat seinen Standort in den Zentrumsgebiete unserer Städte und Gemeinden. Urbanität findet nicht mehr statt. Aber innert Tagesfristen hat der Bundesrat Kredite von CHF 40 Milliarden nicht nur bewilligt, sondern in beispielhafter Zusammenarbeit mit den Banken auch verteilt. Die Mittel sollen denjenigen zukommen, die zur Schliessung ihrer Geschäfte gezwungen sind. Eine überzeugende Leistung der obersten Entscheidungsebenen. Das war der erste Akt der Schadensbegrenzung. Der zweite folgt sogleich…

und dieser sieht ganz anders aus. Da stellen sich nämlich mehr Fragen als Antworten.

Dazu vier Beispiele:

1. Das Einkaufen, respektive das Angebot im Supermarkt: Verkauft werden dürfen Güter des täglichen Bedarfs. Was nun, wenn viele von uns im Homeoffice arbeiten müssen, gehören beispielsweise Druckerpatronen dazu? Und zählen jetzt, wo Frühling ist, Setzlinge dazu? Oder wie steht es um Damenstrümpfe, sind sie Wahl-oder Tagesbedarf?
2. Eine Sache mit grösster Tragweite sind die rund 100’000 Mietverhältnisse der momentan geschlossenen Geschäfte. Wer trägt den Schaden? Der Bund, die Vermieter oder die Mieter? Der Meinungsstreit darüber wird gar öffentlich ausgetragen. Geraten wird, das Gespräch und individuelle Lösungen zu suchen. Das bedeutet 100’000 Verhandlungen und ca. 200’000 Stunden an Verhandlungsaufwand. Wie genau stellt man sich das vor? Schätzungsweise 90% dieser Fälle werden ohne Ergebnis enden und versanden. Wie sehen konkrete Lösungen aus, wenn sich die Lockerungen der Corona-Massnahmen über einen längeren Zeitraum erstrecken oder gar zurückbuchstabiert werden müsste?
3. Was ist mit den der Corona-Krise nachgelagerten Verlierern? Sie dürfen ihre Geschäfte zwar öffnen, haben aber keine Kundschaft. Sie warten auf Finanzierungsstützen und auf Lösungen für die Mietkosten.
4. Ab dem 11. Mai, 2020 werden die Detailhandelsgeschäfte wieder öffnen dürfen. Eine Schlüsselrolle kommt der Bekleidungs-Branche zu. Es liegen Waren im Wert von CHF 2,4 Milliarden in den Geschäften. Sie hätten zu grossen Teilen im März und April verkauft werden sollen. Seit dem 16. März verlieren diese Warenbestände täglich an die CHF 24 Millionen an Wert. Wenn sie am 11. Mai wieder Kunden bedienen dürfen, werden diese hohe Rabatte erwarten und die Händler drängt der hohe Warendruck. Das ist keine guter Wiedereinstieg im Corona-Umfeld. Wenn die Geschäfte den Betrieb früher wieder hätten aufnehmen können, wäre ein kontrollierter Einstieg möglich gewesen. Es hätte keinen Ansturm ergeben. Zu gross ist die allgemeine Verunsicherung und die Angst vor einer Ansteckung mit COVID-19. Es fehlen die Kaufkraft und das Flaniererlebnis. Die Konsumstimmung ist erschreckend tief. Was gebraucht wird, bestellen die Kunden zunehmend online.

Gerade jetzt sind mehr denn je Menschen gefragt, die Lösungen differenziert, situationsgerecht, intelligent, flexibel, kreativ und mit gesundem Menschenverstand angehen. Dienst nach Vorschrift reicht bei Weitem nicht. Es braucht Menschen mit Verantwortungsgefühl und Eigeninitiative, deren Handeln immer darauf ausgerichtet ist, die Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft zu bedienen.

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